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1. Januar 2011 waren in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 155.679 Rechtsanwälte zugelassen. Die Zahl der Fachanwälte für Arbeitsrecht belief sich im Bundesgebiet an diesem Stichtag auf 8.701 (Quelle: www.brak.de ). 3. Die Führung der Fachanwaltsbezeichnung setzt den Nachweis
von mehrjähriger anwaltlicher Tätigkeit, den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (i.d.R. durch erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen) und den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem
Fachgebiet (vorgegebene Anzahl von Fällen aus einer Vielzahl bestimmter Teilgebiete des Fachgebietes) voraus. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer in einem förmlichen
Verfahren, in dem das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen geprüft wird. Fachanwälte sind verpflichtet, sich jährlich in einem vorgegebenen Umfang weiterzubilden. 4. Bei den Texten dieser Website handelt es sich um ein
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Staat, in dem Rechtsanwalt Dr. Stefan Kramer die Berufsbezeichnung verliehen worden ist: Deutschland; Fachanwaltstitel verliehen von der Rechtsanwaltskammer Celle. - Hinsichtlich der berufsrechtlichen Regelungen, die die
Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs und die Führung des Titels regeln (Bundesrechtsanwaltsordnung /BRAO, Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung/ BRAGO, Berufsordnung für Rechtsanwälte/BORA, Fachanwaltsordnung/FAO,
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/ RVG): www.brak.de - Sonstige Daten:
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